Firmenfitness

Betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention sind lohnende Investitionen eines Unternehmens.

 
Das Unternehmen selbst profitiert von Angeboten zur Verbesserung des Bewegungsverhaltens und damit der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter nicht nur durch geringere arbeitsunfähigkeitsbedingte Fehlzeiten und positive Auswirkungen auf Konzentrationsfähigkeit und Produktivität. Besonders für die wachsenden beruflichen Belastungen ist ein höchstmaß an körperlicher Fitness unbedingt notwendig. Entsprechend trainierte, gesundheitskompetente Mitarbeiter erschließen für sich ein meist unterschätztes Potenzial zur Verbesserung ihrer Work-Life-Balance und damit ihrer Leistungsfähigkeit. 

 

Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung und Prävention werden seit der Zustimmung des Bundestages zum Jahressteuergesetz (§ 3 Nr. 34 EStG-E) vom 28. November 2008 mit bis zu 500 Euro pro Beschäftigten und Jahr steuerfrei bleiben.